1. Geltungsbereich
1.1. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit der Auftragserteilung oder Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als anerkannt. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot
2.1. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions-, Material- und Softwareänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Urheberrechte
3.1. An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, Software, Medienproduktionen (Audio, Video, Multimedia, Internet) und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung untersagt.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
4.3. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen oder Leistungsverzögerungen Schadensersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.
5. Preise und Zahlung
5.1. Unsere Preise verstehen sich ab Sitz unserer Firma und inclusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungserteilung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Waren oder nach Durchführung der Leistungen.
5.2. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Skonti sind in unserer Kalkulation nie vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nie zum Abzug.
5.3. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 3% über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
5.4. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellt, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind.